Das Honorarkonsulat stellt keine Visa aus.
Bitte wenden Sie sich für eine Visabeantragung direkt an die Armenische Botschaft in Berlin.
Wichtiger Hinweis:
Das Honorarkonsulat stellt keine Pässe aus.
Bitte wenden Sie sich für eine Passbeantragung direkt an die Armenische Botschaft in Berlin.
Jeder armenische Staatsangehörige ist verpflichtet, einen armenischen Nationalpass zu besitzen. Die armenischen Staatsangehörigen können bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik
Armenien Pässe beantragen. Pässe werden sowohl für Volljährige als auch für minderjährige Kinder ausgestellt. Grundsätzlich ist die Eintragung der Personalien der Kinder in den Pässen der Eltern
nicht möglich. Für minderjährige Kinder werden Pässe in folgenden Abständen (Altersgrenzen) immer neu ausgestellt:
Ab dem 17. Lebensjahr werden Pässe grundsätzlich mit einer zehn-jährigen Gültigkeit ausgestellt. Die zehn-jährige Gültigkeit (Gesamtgültigkeit) des Passes gilt nur innerhalb der Republik
Armenien.
Die Gültigkeit des Passes im Ausland ist auf Seite 4 des Passes gesondert vermerkt.
Verlängerung
der Gültigkeit des armenischen Passes:
Für die Verlängerung der Gültigkeit (Gesamtgültigkeit) des armenischen Passes finden Sie hier die erforderlichen Informationen (in armenischer Sprache).
Antrag zur Verlängerung PDF zum Download
Neuausstellung
des Passes
Die Pässe werden in Armenien gedruckt und per Kurier an die Auslandsvertretungen geschickt. Deshalb liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung mehrere Wochen. Es empfiehlt sich daher eine
rechtzeitige Antragstellung.
Pässe müssen in der Auslandsvertretung grundsätzlich persönlich und schriftlich beantragt und dort abgeholt werden. Ausnahmen können z.B. bei Krankheit, Gebrechlichkeit oder bei
Sondergenehmigungen zugelassen werden. Die Liste der erforderlichen Unterlagen mit weiteren Hinweisen für einen Passantrag finden Sie in armenischer Sprache hier. Bitte suchen Sie die für Sie
richtige Liste.
Ersatzpass
Hilfe bei Passverlust (Ersatzpass)
Bei Verlust von Reisepässen bei Auslandsreisen stellt die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien einen Ersatzpass zur Rückkehr nach Armenien aus. Für die Ausstellung eines
Ersatzpasses muss ein Antrag (armenische Sprache) ausgefüllt in der Konsularabteilung vorgelegt werden. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat
ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Armenien, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauern sollte und dafür die erforderlichen
Nachweise vorliegen, können auch Pässe ausgestellt werden.
Fotokopien der verlorenen Ausweispapiere und eine polizeiliche Verlustanzeige erleichtern die Arbeit der Konsularbeamten und auch Rückfragen bei Ihrer Passbehörde in Armenien. Da an Wochenenden
und Feiertagen Behörden in Armenien für die erforderlichen Rückfragen nicht erreichbar sind, müssen Sie damit rechnen, dass unter Umständen eine Ausstellung einige Tage dauern könnte. Einige
Staaten verlangen für die Ausreise den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. Hier muss bei Passverlust eine entsprechende Grenzübertrittsbescheinigung von der zuständigen örtlichen
Ausländerbehörde beschafft werden, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.
Hinweise für Ausländerbehörden und die zuständigen Organisationen für die Beschaffung der Ersatzpässe (PEP) der Republik Armenien:
Sonderpass
Den Sonderpass der Republik Armenien können ausländische Staatsangehörige beantragen, die in der Republik Armenien auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, kulturellem und humanitärem Gebiet
langfristig tätig werden möchten. Der Sonderpass gewährt kein Staatsangehörigkeitsrecht, sondern eine zehnjährige Aufenthaltsberechtigung. Der Sonderpass berechtigt zur visafreien Ein- und
Ausreise.
Um einen Sonderpass der Republik Armenien zu beantragen, müssen folgende Unterlagen persönlich vorgelegt werden:
Staatsangehörigkeit
Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit
Für die Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Der Antragsteller/in muss persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien in Berlin vorsprechen.
Bei der Vorsprache wird ein entsprechend auszufüllender Fragebogen ausgehändigt.
Personen, deren Staatsangehörigkeit noch ungeklärt ist, sollen zur Klärung der Zugehörigkeit der armenischen Staatsangehörigkeit folgende Unterlagen vorlegen:
Hinweis:
Der Antragsteller/in muss persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien in Berlin vorsprechen. Stellt eine zuständige deutsche Behörde den Antrag zur Klärung der
Staatsangehörigkeit, kann der Antrag auch auf postalischem Weg erfolgen.
Erwerb der
Staatsangehörigkeit:
Die Staatsangehörigkeit der Republik Armenien kann nur in Armenien beantragt und erworben werden. Dies ist freiwillig. Informationen über die Antragsunterlagen sind in der Konsularabteilung der
Botschaft der Republik Armenien in Berlin erhältlich.
Doppelte
Staatsangehörigkeit:
Nach der Änderung der Verfassung der Republik Armenien im Jahre 2008 erlaubt das Gesetzt über die Staatsangehörigkeit der Republik Armenien eine doppelte Staatsangehörigkeit. Hierfür benötigt man
jedoch die Zustimmung der zuständigen Behörden. Ausführliche Informationen sind auf der Web-Site der Nationalversammlung der Republik Armenien zu erhalten.
Die Staatsangehörigen der Republik Armenien, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, sind verpflichtet, sich in der Auslandsvertretung der Republik Armenien konsularisch
registrieren zu lassen.
Die armenischen Staatsangehörigen, die in Besitz eines deutschen, befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels und in Deutschland angemeldet sind, müssen sich bei der Konsularabteilung der
Botschaft der Republik Armenien in Berlin konsularisch registrieren lassen.
Für die konsularische Registrierung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Bei der persönlichen Einreichung der Unterlagen kann die konsularische Registrierung am gleichen Tag erfolgen. Bei der Beantragung auf dem Postweg rechnen Sie ca. 5 - 7 Werktage dazu.
Die konsularische Registrierung erfolgt für einen befristeten Zeitraum und muss nach Ablauf rechtzeitig verlängert werden. Die konsularische Registrierung, die für den ständigen Wohnsitz im
Ausland erteilt worden ist, bedarf keiner Verlängerung.
Die Gebühren für die konsularische Registrierung sind auf das Konto der Botschaft der Republik Armenien in Berlin zu überweisen:
DEUTSCHE BANK BERLIN
BLZ: 100 700 00
KTO. - NR.: 239 87 74
Für die Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung soll der Antragsteller mit folgenden Unterlagen in der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien in Berlin vorsprechen:
Die Bearbeitung des Antrages kann 3 bis 5 Wochen in Anspruch nehmen.
Hinweis:
Bei der Vorlage eines deutschen oder ausländischen Scheidungsurteils muss das Urteil rechtskräftig und mit einer Apostille versehen sein.
Eine Frist bezüglich des Aufenthaltes außerhalb Armeniens existiert nicht. Selbst wenn die Person seit vielen Jahren im Ausland lebt, kann sie eine Ehefähigkeitsbescheinigung beantragen.
Heiraten in
Armenien
Grundsätzlich muss eine Eheschließung unter Beteiligung eines ausländischen Staatsangehörigen einen Monat vor dem beabsichtigten Heiratstermin beim Justizministerium der Republik Armenien
(Standesamtsaufsichtsbehörde) in Jerewan angemeldet werden.
Wichtige
Hinweise für die Heirat in Armenien:
Folgende Unterlagen sind bei der Standesamtaufsichtsbehörde des Justizministeriums der Republik Armenien vorzulegen:
Die deutsche Ledigkeitsbescheinigung, in der Regel eine Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, muss mit einer Apostille versehen sein. Die deutschen Unterlagen (einschließlich Pass)
müssen jeweils mit entsprechenden Übersetzungen ins Armenische vorliegen.
Die Übersetzung kann auch in der Botschaft der Republik Armenien in Berlin erfolgen.
Heiraten in
Deutschland
Möchte ein armenischer Staatsangehöriger in Deutschland heiraten, muss bei dem zuständigen Standesamt ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
Möchten zwei armenischen Staatsangehörigen in Deutschland heiraten, besteht die Möglichkeit, die Eheschließung bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien zu beurkunden.
Eine Eheschließung kann bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien auch erfolgen, wenn mindestens einer der Verlobten im Besitz der armenischen Staatsangehörigkeit ist und der
andere Verlobte kein deutscher Staatsangehöriger ist.
Urkundenverkehr
mit der Bundesrepublik Deutschland
Apostille
Armenien ist seit 1994 als Vertragsstaat dem Haager Übereinkommens vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Dies vereinfacht den
Urkundenverkehr bei armenisch-deutschen Rechtsfragen. Die Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, benötigen keine Legalisation.
Die Apostille dient dem Beweis der Echtheit einer armenischen öffentlichen Urkunde bei den deutschen Behörden oder umgekehrt dem Beweis der Echtheit einer deutschen öffentlicher Urkunde bei den
armenischen Behörden.
Für eine Apostille sind in Armenien nur folgende Ministerien zuständig:
Die oben genannten Ministerien, die für eine Apostille zuständig sind, können nur Urkunden und Dokumente mit einer Apostille versehen, die in Armenien ausgestellt worden sind.
Die deutschen Behörden akzeptieren in der Regel nur mit einer Apostille versehene Originaldokumente.
Urkunde
Alle Urkunden, ausgestellt in Armenien, z.B. eine Geburts-, Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde sowie auch Ehefähigkeitsbescheinigungen oder Führungszeugnisse müssen mit einer Apostille
versehen sein.
Die armenischen Personenstandsurkunden (auch Zweitausfertigungen) können nur von der betroffenen Person beantragt werden. Bei Minderjährigen müssen die Eltern oder gesetzliche Vertreter den
entsprechenden Antrag stellen.
Hinweis: